UPC - Fristen
Grün: Fristen für die Gegner
Rot: Fristen für uns
Wenn wir die Kläger sind:
GS: 1 Monat ab Klagezustellung – Preliminary Objection (Einspruch RoP 19)
wenn Einspruch von GS eingegangen:
WIR: 14 Tage ab Zustellung des Einspruchs: Stellungnahme
wenn kein Einspruch von GS:
GS: 3 Monate ab Klagezustellung – Klageerwiderung ggfs. Nichtigkeitswiderklage
sobald KE (ggfs. Ni-Wi) bei uns eingegangen ist/ sind:
WIR: 2 Monate ab Zustellung – Replik (auf Klageerwiderung) und Erwiderung auf Nichtigkeitswiderklage und Antrag auf Änderung des Patents (bei einer Nichtigkeitswiderklage von GS)
GS: 1 Monat ab Zustellung der Replik: Duplik
P.S: Sobald sich die Situation dreht und wir die Beklagten sind, passen wir die Fristennotierung entsprechend an.
ACHTUNG: werden Fristen vorzeitig beendet, so verschieben sich alle weiteren Fristen.

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