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UPC - Fristen

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Grün: Fristen für die Gegner

Rot: Fristen für uns

 

Wenn wir die Kläger sind:

 

GS: 1 Monat ab Klagezustellung – Preliminary Objection (Einspruch RoP 19)

 

wenn Einspruch von GS eingegangen:

 

WIR: 14 Tage ab Zustellung des Einspruchs: Stellungnahme

 

wenn kein Einspruch von GS:

 

GS: 3 Monate ab Klagezustellung – Klageerwiderung ggfs. Nichtigkeitswiderklage

 

sobald KE (ggfs. Ni-Wi) bei uns eingegangen ist/ sind:

 

WIR: 2 Monate ab Zustellung – Replik (auf Klageerwiderung) und Erwiderung auf Nichtigkeitswiderklage und Antrag auf Änderung des Patents (bei einer Nichtigkeitswiderklage von GS)

 

GS: 1 Monat ab Zustellung der Replik: Duplik

 

 

 

P.S: Sobald sich die Situation dreht und wir die Beklagten sind, passen wir die Fristennotierung entsprechend an.

 

ACHTUNG: werden Fristen vorzeitig beendet, so verschieben sich alle weiteren Fristen.