Fristentabelle
Wenn ein Urteil bei uns zugestellt wird, müssen natürlich die Rechtsmittelfristen notiert werden. Bei Unklarheiten dazu, welches Rechtsmittel gegeben ist, bitte fragen.
Darüber hinaus muss immer auch die Frist zur Tatbestandsberichtigung notiert und eingetragen werden, wenn das Urteil einen Tatbestand enthält. Diese beträgt 2 Wochen ab Zustellung des vollständigen Urteils.
Auf dem Dokument, welches bei uns per Post ankommt, müssen folgende Punkte handschriftlich vermerkt werden:
- das Darum, zu welchem die Frist abläuft, sowie die Vorfrist
- "Frist not."
- das eigene Kürzel
Auf dem Dokument, welches bei als PDF ankommt, müssen folgende Punkte mittels elektronischem Eingangsstempel vermerkt werden:
- das Datum, zu welchem die Frist abläuft, sowie die Vorfrist
- "Frist not."
- das eigene Kürzel
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