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Dokumentenablage Papier

Eingehender Papier-Schriftverkehr wird nur auf entsprechende anwaltliche Verfügung abgeheftet (zA, z.d.A, iA oder ähnliche Verfügung). Ausnahme: Empfangsbekenntnisse, Zustellungsbescheinigungen

Ist die richtige Zuordnung nicht ersichtlich, fragt das Sekretariat beim Anwalt nach.

Ausgehender Schriftverkehr wird mit dem Stempel "Mandant hat Abschrift" rechts oben auf der gekennzeichneten Kopie in die entsprechende Akte abgeheftet.

Das Sekretariat hat mit darauf zu achten, dass von jeglichem Schriftverkehr im Namen von Mandanten eine Kopie an Mandantin und ggf. mitwirkende Rechtsanwälte/Patentanwälte versandt wird.


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