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Ausgehende Schriftsätze ausfertigen

Schriftsätze werden wie folgt ausgefertigt, wenn diese nicht über beA eingereicht werden:

1 Original für das Gericht
1 beglaubigte Abschrift pro Prozessbevollmächtigtenkanzlei der Gegenseite
1 beglaubigte Abschrift pro mitwirkendem Patentanwaltskanzlei der Gegenseite
1 Abschrift pro Gegner
1 Empfangsbekenntnis (nur 1. Seite)

Papierschriftsätze werden grundsätzlich per Kurier versandt.

Mit manchen Gegenanwälten ist vereinbart, dass nur 1 beglaubigte Abschrift versandt wird, und keine einfachen Abschriften. Mit manchen ist auch vereinbart, dass die Schriftsätze und Anlagen per PDF zur Verfügung gestellt werden


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