Empfangsbekenntnisse ausgehende Post
Für jeden Schriftsatz, der mit EB rausgeht, muss eine interne WVL von 5 Tagen notiert werden, damit überprüft werden kann, ob das EB zurückgeschickt wurde. Wenn dieses nach 5 Tagen nicht da ist, sollte beim Empfänger nachgefragt werden. Wir hatten leider einen solchen Fall, wo ein Schriftsatz nicht beim Gericht angekommen ist. Verständlicherweise kann man sich bei der Vielzahl von EBs nicht immer daran erinnern, welches gerade zurückgekommen ist und welches nicht. Sowas soll in Zukunft mit den internen WVL vermieden werden. Kommt das EB innerhalb der 5 Tage zurück, muss die WVL gestrichen werden.
Bei Rechtsmitteleinlegungen und Begründungsschriftsätzen die mit EB versandt werden muss am nächsten Tag angerufen werden!
Bei Schriftsätzen im einstweiligen Verfügungsverfahren oder die kurz vor einer mündlichen Verhandlung versendet werden gilt eine WVL von 3 Tagen.
Das Landgericht Frankfurt am Main schickt Empfangsbekenntnisse nur zurück, wenn wir einen rückfrankierten Umschlag beifügen. Das Sekretariat achtet also darauf, dass den Schriftsätzen nach Frankfurt am Main ein rückfrankierter Umschlag beigefügt ist.
Wenn wir Schriftsätze mit Kurier (OPC) versenden, muss darauf geachtet werden, dass unter "Besondere Zustellhinweise" der Hinweis "Empfangsbekenntnis" eingetragen ist. Dann bekommen wir zusätzlich zu unserem beigefügten EB an den Schriftsatz noch einen gesonderten Zustellungsnachweis vom Kurier. Gleichfalls ist unser internes Aktenzeichen anzugeben, z.B. 99150/15.
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