Faxe
Faxnummern müssen vor Versenden durch das Sekretariat noch einmal kontrolliert werden
Nach dem Versand von Faxen muss geprüft werden, ob dieses vollständig durchgegangen sind
Bei einem fristgebundenen Schriftsatz per Fax muss die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auf ihre Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht überprüft werden (BGH Beschl. v. 10. September 2013, VI ZB 61/12)!
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